Mit der 2. Stufe der Insolvenzrechtsreform wird es für natürliche Personen (Gesellschafter und Existenzgründer) noch bessere Möglichkeiten für einen Neuanfang geben. Dazu wird die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von jetzt 6 Jahren auf 3 Jahre verkürzt. Diese Möglichkeit besteht, wenn …