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Volkelt-Briefe

GmbH/Verkauf: Gewinn- bzw. umsatzabhängiger Kaufpreis

Bleibt die Ver­äu­ße­rung eines GmbH-Anteils gemäß § 8b Abs. 2 KStG steu­er­frei (hier: Ver­äu­ße­rung eines GmbH-Anteils in der Organ­schaft) und wird eine Kauf­preis­zah­lung aus einem Fix­be­trag und einem Gewinn- bzw. umsatz­ab­hän­gi­gen Kauf­preis ver­ein­bart, muss das Finanz­amt die­sen Vor­gang ein­heit­lich behan­deln und steu­er­frei stel­len. Das gilt aus­drück­lich auch für den Gewinn- bzw. umsatz­ab­hän­gi­gen Kauf­preis­an­teil – auch wenn die­ser erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt dem Ver­äu­ße­rer zufließt (BFH, Urteil v. 19.12.2018, I R 71/16).