Zum 15.4.2017 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung in Kraft getreten. Vorteil für betroffene Unternehmen: Die Frist zur Anfechtung einer Insolvenz wird im Regelfall auf 4 Jahre verkürzt (§ 133 InsO; bisher: 10 Jahre). Ganz praktisch bedeutet das, dass Unternehmen über die ihnen zugesprochene Quote rechtssicher verfügen können. Sie müssen dann nicht mehr befürchten, dass sie in einem neu aufgerollten Verfahren u. U. weniger Quote erhalten oder völlig leer ausgehen.
Das gilt auch für Arbeitnehmer. Auch diese müssen dann nicht mehr bis zu 10 Jahren warten, bis ihre Ansprüche aus Lohnforderungen rechtswirksam und unwiderruflich zugesprochen sind (§ 142 InsO).