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Volkelt-Briefe

Leiharbeit/Werkverträge: Verschlechterung für nicht Tarifgebundene

Nach dem jetzt vor­lie­gen­den Gesetz­ent­wurf aus dem Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um (BMAS) zur Zukunft der Leih­ar­beit will Minis­te­rin Andrea Nah­les (SPD) Tarif­ge­bun­den­heit von Unter­neh­men beloh­nen. Danach soll die Leih­ar­beit für nicht tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men auf 18 Mona­te beschränkt wer­den. Tarif­ge­bun­de­ne Unter­neh­men kön­nen Leih­ar­bei­ter auch län­ger ein­stel­len, ohne dass sie befürch­ten zu müs­sen, dass sie zusätz­li­che Abga­ben bezah­len müs­sen und/oder stren­ge­re Regeln für den Kün­di­gungs­schutz gel­ten (Gesetz zu Werk­ver­trä­gen und Leih­ar­beit).