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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Verdienst: Zusätzliche Leistungen für die GmbH richtig vergüten

Darf ich neben mei­ner Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit zusätz­li­che Leis­tun­gen für die GmbH erbrin­gen und die­se geson­dert in Rech­nung stel­len?“ – so die Anfra­ge eines Kol­le­gen, der  für sei­ne GmbH eine Markt­ana­ly­se erstel­len will und die­se geson­dert abrech­nen will. Ant­wort: JA – grund­sätz­lich geht das. Aber Sie müs­sen ein paar Din­ge berück­sich­ti­gen, damit das Finanz­amt mit­macht und damit Sie haf­tungs­recht­lich auf der siche­ren Sei­te sind. Ins­be­son­de­re müs­sen Sie die Grund­sät­ze beach­ten, die die Recht­spre­chung für einen sol­chen Fall auf­ge­stellt hat (vgl. dazu OLG Naum­burg, Urteil vom 23.1.2014, 2 U 57/13). Danach gilt: …