Firmen, die pro Jahr unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR für KSV-pflichtige Leistungen bleiben, brauchen in Zukunft keine Meldung an die Künstlersozialkasse machen und keine Beiträge zahlen. Das gilt z. B. für graphische Aufträge, für Aufträge an Webdesigner usw. (vgl. Nr. 6/2013). Für sehr kleine Firmen