Seit einem Jahr gilt das Entgelttransparenz-Gesetz. Danach haben die Mitarbeiter in Unternehmen ab 200 Beschäftigten das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, wie viel die KollegenInnen in vergleichbarer Beschäftigung verdienen. Jetzt – ein Jahr später – liegen erste Erkenntnisse darüber vor, welche Wirkungen und Auswirkungen das Gesetz in der Praxis hat. Das Ergebnis ist – zumindest aus Sicht Macher – ausgesprochen ernüchternd. In über 90 % aller Unternehmen spielt der gesetzliche Anspruch auf Lohn-Auskunft keine Rolle. Für die betroffenen Personal-Abteilungen bedeutet das umgekehrt: Entwarnung. Die befürchtete Bürokratie-Belastung ist damit ausgeblieben.
Allerdings muss befürchtet werden, dass …