Wir berichten an dieser Stelle immer wieder über schwierige Steuer-Strafverfahren, die im Anschluss an eine (nachgewiesene) Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung von Amts wegen betrieben werden, so zuletzt zu den schwarzen Kassen eines Freiburger Metzgereibetriebes (vgl. Nr. 40/2015). Wobei diese Fälle durchaus als repräsentativ für das Vorgehen von Betriebsprüfung und Staatsanwaltschaft gelten können. …