Geht – z. B. – das Lokal Zum goldenen Anker an einen neuen Inhaber, kann das Finanzamt diesen nicht ohne weiteres für die Steuerschulden des Vorgängers in die Haftung nehmen. Es handelt sich nicht …
Geht – z. B. – das Lokal Zum goldenen Anker an einen neuen Inhaber, kann das Finanzamt diesen nicht ohne weiteres für die Steuerschulden des Vorgängers in die Haftung nehmen. Es handelt sich nicht …