Mit dem neuen Reisekostenrecht gibt es zum 1.1.2014 die Möglichkeit, den „ersten Tätigkeitsort“ für die Mitarbeiter selbst festzulegen. Vorteil: Damit können Sie gestalten, wie der Mitarbeiter Fahrtkosten, Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung steuerlich behandeln will. Das bringt dann Vorteile, wenn z. B. in einer Beratungs-GmbH einer der Berater …