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Volkelt-Briefe

Kein Haftungsausschluss für falsche Angaben auf Internet-Seiten

Nach einem aktu­el­len Urteil des Ober­lan­des­ge­richts (OLG) Mün­chen haf­tet der Anbie­ter eines Inter­net-Rei­se­por­tals (hier: www.weg.de) für feh­ler­haf­te Anga­ben. Die­se Haf­tung lässt sich nicht durch einen all­ge­mei­nen Haf­tungs­aus­schluss umge­hen. Weiß der Anbie­ter von Män­geln (hier: Hotel­leis­tun­gen) auf­grund von Kun­den­be­schwer­den, muss er sei­ne Anga­ben im Inter­net kor­ri­gie­ren. Unter­lässt er das, haf­tet der Anbie­ter – und zwar auch der Ver­mitt­ler von Rei­se­dienst­leis­tun­gen (OLG Mün­chen, Urteil v. 15.3.2018, 29 U 2137/17).

 Danach müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass ein gene­rel­ler Haf­tungs­aus­schluss nicht mehr durch­geht. Stel­len Sie feh­ler­haf­te Anga­ben auf Ihren Inter­net-Sei­ten fest oder wer­den Sie auf von Kun­den auf sol­che hin­ge­wie­sen, soll­ten Sie umge­hend tätig wer­den, die Sach­ver­hal­te prü­fen und ggf. kor­ri­gie­ren. Doku­men­tie­ren Sie sol­che Vor­gän­ge. Auf kei­nen Fall soll­ten Sie sol­che Hin­wei­se ein­fach igno­rie­ren – das kann teu­er werden.