Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München haftet der Anbieter eines Internet-Reiseportals (hier: www.weg.de) für fehlerhafte Angaben. Diese Haftung lässt sich nicht durch einen allgemeinen Haftungsausschluss umgehen. Weiß der Anbieter von Mängeln (hier: Hotelleistungen) aufgrund von Kundenbeschwerden, muss er seine Angaben im Internet korrigieren. Unterlässt er das, haftet der Anbieter – und zwar auch der Vermittler von Reisedienstleistungen (OLG München, Urteil v. 15.3.2018, 29 U 2137/17).
Danach müssen Sie davon ausgehen, dass ein genereller Haftungsausschluss nicht mehr durchgeht. Stellen Sie fehlerhafte Angaben auf Ihren Internet-Seiten fest oder werden Sie auf von Kunden auf solche hingewiesen, sollten Sie umgehend tätig werden, die Sachverhalte prüfen und ggf. korrigieren. Dokumentieren Sie solche Vorgänge. Auf keinen Fall sollten Sie solche Hinweise einfach ignorieren – das kann teuer werden.