Europäisches Parlament und Rat haben sich auf neue Regeln für den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen geeinigt. Der Schutz der Verbraucher in der gesamten EU soll damit verbessert werden. Wenn z. B. digitale Inhalte (Musik, Software usw.) fehlerhaft sind, haben die Verbraucher jetzt Anspruch auf Entschädigung. Künftig haben Verbraucher auch mehr Zeit um nachzuweisen, dass eine erworbene Ware zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft war. Für ein defektes Produkt gelten EU-weit dieselben Entschädigungsmöglichkeiten (Preisnachlässe, Erstattungen usw.). „Auch die Unternehmen werden von mehr Rechtssicherheit und einem fairen Wettbewerb profitieren“, verspricht Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt.