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Volkelt-Briefe

EU: Mehr Spielraum für eine ermäßigte Umsatzsteuer

Nach den EU-Vor­schrif­ten für die Mehr­wert­steu­er muss die­se euro­pa­weit min­des­tens 15 % (Deutsch­land: 19 %), beim ermä­ßig­ten Steu­er­satz min­des­tens 5 % (7 %) betra­gen. So steht es auf dem Papier. In der Pra­xis ver­sto­ßen 2/3 aller Mit­glied­staa­ten gegen die­se gesetz­li­che Vor­ga­be. Der­zeit sind des­we­gen 40 Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren vor den euro­päi­schen Behör­den anhän­gig. Deutsch­land stand zuletzt wegen des ermä­ßig­ten Steu­er­sat­zes für die Hotel­le­rie am Pranger. …