Nach den EU-Vorschriften für die Mehrwertsteuer muss diese europaweit mindestens 15 % (Deutschland: 19 %), beim ermäßigten Steuersatz mindestens 5 % (7 %) betragen. So steht es auf dem Papier. In der Praxis verstoßen 2/3 aller Mitgliedstaaten gegen diese gesetzliche Vorgabe. Derzeit sind deswegen 40 Vertragsverletzungsverfahren vor den europäischen Behörden anhängig. Deutschland stand zuletzt wegen des ermäßigten Steuersatzes für die Hotellerie am Pranger. …