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Volkelt-Briefe

Versorgung: Anspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers auf seine Zusage

Die GmbH kann sich nicht auf eine feh­len­de Beschluss­fas­sung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung zur Ein­räu­mung einer Ver­sor­gungs­zu­sa­ge an den (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rer beru­fen, wenn die Ver­sor­gungs­zu­sa­ge bereits vor dem 25.3.1991 erteilt wur­de, die Zusa­ge in Über­ein­stim­mung mit der vor­ma­li­gen BGH-Recht­spre­chung durch den allein­ver­tre­tungs­be­rech­tig­ten und von den Beschrän­kun­gen des § 181 BGB befrei­ten Geschäfts­füh­rer selbst erteilt wur­de und der Geschäfts­füh­rer im Ver­trau­en auf den Bestand der Ver­sor­gungs­zu­sa­ge den Auf­bau einer ander­wei­ti­gen ange­mes­se­nen Alters­vor­sor­ge unter­las­sen hat (LArbG Baden-Würt­tem­berg, Urteil v. 13.3.2019, 4 Sa 39/18).