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Volkelt-Briefe

NEU: Eckdaten für die neue Entsende-Richtlinie

Ab 2020 müs­sen Sie alle Mit­ar­bei­ter nach inlän­di­schem Arbeits­recht behan­deln. Zen­tra­les Mot­to: „Glei­cher Lohn für glei­che Arbeit”. Das gilt für den (Min­dest-) Lohn (ab dem 1. Tag) und für alle ansons­ten ver­ein­bar­ten tarif­li­chen Ver­pflich­tun­gen (ab 18 Mona­ten). Die Kos­ten für die Rei­se in das Land und für ihre Unter­kunft dür­fen nicht mehr von ihrem Lohn abge­zo­gen wer­den, son­dern müs­sen vom Arbeit­ge­ber getra­gen wer­den. Aus­nah­men gel­ten nur noch für Lkw-Fah­rer (Quel­le: EU Par­la­ment, Beschluss vom 28.5.2018).