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Volkelt-Briefe

Neue EU-Richtlinie: Mehr Unternehmertum wagen

Jetzt ist es amt­lich: Die EU-Richt­li­nie über prä­ven­ti­ve Restruk­tu­rie­rungs­maß­nah­men, über Ent­schul­dung und über Tätig­keits­ver­bo­te und über Maß­nah­men zur Stei­ge­rung der Effi­zi­enz von Restrukturierungs‑, Insol­venz- und Ent­schul­dungs­ver­fah­ren ist ab sofort gesetz­li­che Vor­schrift für alle EU-Mit­glieds­staa­ten und muss bis spä­tes­tens 2021 auch in deut­sches Recht umge­setzt wer­den. Klingt kom­pli­ziert, ist kom­pli­ziert und wird den­noch gera­de für GmbH-Geschäfts­füh­rer eine gewis­se Ent­las­tung brin­gen – und zwar in Sachen Ver­stoß gegen die Insol­venz­vor­schrif­ten. Bis­her gilt: Wer  gegen die sog. Insol­venz­an­trags­pflicht ver­stößt, ris­kiert sei­ne beruf­li­che und pri­va­te Zukunft.

Das wird auch …