Jetzt ist es amtlich: Die EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsmaßnahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote und über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs‑, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren ist ab sofort gesetzliche Vorschrift für alle EU-Mitgliedsstaaten und muss bis spätestens 2021 auch in deutsches Recht umgesetzt werden. Klingt kompliziert, ist kompliziert und wird dennoch gerade für GmbH-Geschäftsführer eine gewisse Entlastung bringen – und zwar in Sachen Verstoß gegen die Insolvenzvorschriften. Bisher gilt: Wer gegen die sog. Insolvenzantragspflicht verstößt, riskiert seine berufliche und private Zukunft.
Das wird auch …