Nach dem Entgelttransparenzgesetz (seit: 2018) haben Arbeitnehmer/Innen das Recht, Auskunft über die Lohnzahlungen zu erhalten, die für vergleichbare Tätigkeiten im Unternehmen an die (männlichen) Kollegen gezahlt werden. Dazu hat der Deutsche Juristinnenbund jetzt Zahlen vorgelegt: Laut Gesetzentwurf seien 70.275 Auskunftsverlangen im Jahr (= 1 % aller auskunftsberechtigten Beschäftigten) erwartet worden. Die nun nach zwei Jahren erstmals vorgelegte Evaluation der Juristinnen weise in ihrer Hochrechnung allerdings nur 10.400 Auskunftsanfragen aus. Das entspricht einer Zielerreichungsquote von gerade einmal 15 %.