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Volkelt-Briefe

Ab 1.1.2014: Der Arbeitgeber kann den steuerlichen Einsatzort bestimmen

Mit dem neu­en Rei­se­kos­ten­recht gibt es zum 1.1.2014 die Mög­lich­keit, den „ers­ten Tätig­keits­ort“ für die Mit­arbeiter selbst fest­zu­le­gen. Vor­teil: Damit kön­nen Sie gestal­ten, wie der Mitar­beiter Fahrt­kos­ten, Familien­heimfahrten und dop­pel­te Haus­halts­füh­rung steu­er­lich behan­deln will. Das bringt dann Vor­tei­le, wenn z. B. in einer Bera­tungs-GmbH einer der Berater …

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Volkelt-Briefe

Neue GmbH-Adresse: Fiskus legt bei den Umzugskosten drauf

Ob Gewer­be­steu­er, Immo­bi­li­en­prei­se oder als zusätz­li­che Inves­ti­ti­on aus dem Pri­vat­ver­mö­gen: Es gibt …