Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer muss sich bei Dumping-Angeboten absichern

Erwar­ten die Gesell­schaf­ter von Ihnen, dass Sie bzw. die GmbH für einen bestimm­ten Auf­trag unbe­dingt den Zuschlag erhält, müs­sen Sie auf­pas­sen. Und zwar dann, wenn Sie die Kal­ku­la­ti­on so zurecht­bie­gen, dass die GmbH zwar den Auf­trag erhält. Aber nur, weil Sie drauf­zah­len. Das kann zwar Sinn machen, z. B. wenn sich dar­aus Fol­ge­auf­trä­ge erge­ben oder wenn Sie den Auf­trag als Refe­renz brau­chen. Pro­ble­me kann es aber geben, wenn einer der Gesell­schaf­ter dem poten­zi­el­len Geschäfts­part­ner einen Gefal­len tun will, ohne dafür die Zustim­mung der übri­gen Gesell­schaf­ter einzuholen.

Ach­tung: