Nutzen mehrere Personen (Ehegatte, Kinder) das häusliche Arbeitszimmer für berufliche Zwecke, dann hat jeder Nutzer Anspruch auf den 1.250 EUR-Höchstbeitrag zu den Werbungskosten (BFH, Urteil vom 15.12.2016, VI R 53/12 u. a.). …
Nutzen mehrere Personen (Ehegatte, Kinder) das häusliche Arbeitszimmer für berufliche Zwecke, dann hat jeder Nutzer Anspruch auf den 1.250 EUR-Höchstbeitrag zu den Werbungskosten (BFH, Urteil vom 15.12.2016, VI R 53/12 u. a.). …