Ein wichtiges Urteil zur Geschäftsführer-Haftung kommt vom OLG Brandenburg. Es gilt: Um Haftungsansprüche der GmbH gegen ihn abzuwehren, muss der Geschäftsführer die Grundlagen seiner (wirtschaftlichen) Entscheidungen dokumentieren (OLG Brandenburg, Urteil v. 7.2.2018, 7 U 132/16).
Das Gericht verlangt, dass der Geschäftsführer „in der konkreten Entscheidungssituation die verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpft”. Einfach gesagt. Wir werden deswegen in der nächsten Ausgabe dazu ausführlicher berichten: „So dokumentieren Sie Entscheidungen richtig”.