Mit einer gewissen Genugtuung haben wir jetzt einen Fall vor dem Amtsgericht Freiburg zur Hinterziehung von Sozialbeiträgen zur Kenntnis genommen. Als Beleg für den Betrug legte der Zoll dem Gericht zahlreiche Leitzordner vor. Inhalt: Die Dokumentation der Arbeitszeiten durch den Unternehmer (hier: Gastronomiebetrieb), Dienstpläne und Gehaltsabrechnungen. Zur Verdeutlichung: In Branchen, in denen viele Geringverdiener beschäftigt sind, kommen da schnell einige „Meter“ Ordner zusammen. Das Gericht lehnte das als Beweismittel schlichtweg ab. Der Richter verlangte vom Zoll vor Gericht eine verständliche und nachvollziehbare Beweisführung für den Einzelfall. …