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Volkelt-Briefe

Außendienstler: Sie müssen die Arbeitszeiten neu festlegen

Mit­ar­bei­ter, die regel­mä­ßig im Außen­dienst unter­wegs sind und Kun­den besu­chen, haben Anspruch dar­auf, dass bereits die Anrei­se von zu Hau­se zum ers­ten Kun­den und der Heim­weg vom letz­ten Kun­den als Arbeits­zeit ange­rech­net wird. Das betrifft alle Mit­ar­bei­ter im Außen­dienst, die kei­nen fes­ten oder gewöhn­li­chen Arbeits­ort haben (EuGH, Urteil vom 10.9.2015, C‑266/14). …