Mitarbeiter, die regelmäßig im Außendienst unterwegs sind und Kunden besuchen, haben Anspruch darauf, dass bereits die Anreise von zu Hause zum ersten Kunden und der Heimweg vom letzten Kunden als Arbeitszeit angerechnet wird. Das betrifft alle Mitarbeiter im Außendienst, die keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort haben (EuGH, Urteil vom 10.9.2015, C‑266/14). …