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Stellenausschreibung: „Beste Deutsch-Kenntnisse” statt „Deutsch als Muttersprache”

Wenn Sie in einer Stel­len­aus­schrei­bung „Deutsch als Mut­ter­spra­che“ unter den Anor­de­run­gen for­mu­lie­ren, ris­kie­ren Sie einen Ver­stoß gegen das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG). Zuletzt muss­te ein Arbeits­ge­ber für einen sol­chen Lap­sus einem rus­si­schen Bewer­ber dafür zwei Monats­ge­häl­ter zah­len (Lan­des­ar­beits­ge­richt Hes­sen, Urteil vom 15.6.2015, 16 Sa 1619/14).

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 09/2012

The­men heu­te: Groß­han­dels­prei­se stei­gen stark + So fin­den Sie den pas­sen­den Coach + Vor­be­rei­tung auf eine neue Geschäfts­füh­rer-Tätig­keit ist kein Kün­di­gungs­grund + Jetzt kön­nen Sie sich leich­ter gegen die Abzo­cke von Online-Bran­chen­diens­ten weh­ren + Urlaubs­an­spruch darf nicht von Min­dest­ar­beits­zeit abhän­gig sein + Vor­sicht bei hohen Ansprü­chen an Deutsch­kennt­nis­se des Mit­a­bei­ters * BISS