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Volkelt-Briefe

Ausbildungskosten: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

In Sachen steu­er­li­che Aner­ken­nung von Aus­bil­dungs­kos­ten für die Erst­aus­bil­dung ist das letz­te Wort immer noch nicht gespro­chen. Laut BMF kön­nen die­se nur noch als Son­der­aus­ga­ben bis zur Höchst­gren­ze (bis 6.000 €) abge­zo­gen wer­den. Laut Deut­schem Steu­er­be­ra­ter­ver­band ist aber dazu noch ein wich­ti­ges Finanz­ge­richts-Ver­fah­ren anhän­gig. Danach …