In Sachen steuerliche Anerkennung von Ausbildungskosten für die Erstausbildung ist das letzte Wort immer noch nicht gesprochen. Laut BMF können diese nur noch als Sonderausgaben bis zur Höchstgrenze (bis 6.000 €) abgezogen werden. Laut Deutschem Steuerberaterverband ist aber dazu noch ein wichtiges Finanzgerichts-Verfahren anhängig. Danach …