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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Gehalt: Vorgaben nach Unternehmens-Kodex

Der Deut­sche Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Codex (Unter­neh­mens-Kodex) gibt die Richt­li­ni­en vor, nach denen die Vor­stän­de und Geschäfts­lei­ter bör­sen­no­tier­ter Unter­neh­men ihr Gehalt ermit­teln und dar­stel­len sol­len. Das ist Anhalts­punkt auch für GmbH-Geschäfts­­­füh­rer, die ihr Gehalt trans­pa­rent machen wol­len und so für zusätz­li­ches Ver­trau­en in ihr Unter­neh­men wer­ben wol­len. Die Kodex-Kom­mis­si­on hat 2015 die Grund­la­gen dazu erar­bei­tet und im Febru­ar 2017 aktua­li­siert, um das (geschwun­de­ne) Ver­trau­en in die Wirt­schaft zu stärken.

Die Kom­mis­si­on emp­fiehlt dazu, Gehalts­ober­gren­zen für die fes­ten und die varia­blen Bezü­ge vor­zu­ge­ben. Varia­ble Gehalts­be­stand­tei­le soll­ten eine mehr­jäh­ri­ge Bemes­sungs­grund­la­ge haben (z. B. Gewinn über die letz­ten 4 Jah­re) und erst nach­träg­lich aus­ge­zahlt wer­den. Die Abfin­dung zu Been­di­gung der Tätig­keit soll­te nicht mehr als das 2‑fache der durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­gü­tung betra­gen. Die Abfin­dung bei vor­zei­ti­ger Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses soll­te nicht mehr als das 1,5‑fache der durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­gü­tung betragen.

Geschäfts­füh­rer, die ihre Ver­gü­tungs­si­tua­ti­on öffent­lich stel­len wol­len, sind gut bera­ten, sich an die­sen Vor­ga­ben bzw. den dar­ge­stell­ten Höchst­wer­ten zu ori­en­tie­ren. Die kom­plett aktua­li­sier­ten Leit­li­ni­en des Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Codex Stand Febru­ar 2017 gibt es unter > https://corporate-governance-code.de > Such­ein­ga­be: 170214 (hier: Zif­fer 4.2.3)