„Am Amtsgericht versuchte man fieberhaft, dem Angeklagten Schwarzverkäufe nachzuweisen“. So die Gerichtsberichterstattung um nicht deklarierte Brötchen und Wurstlieferungen rund um das Freiburger Münster. Ein Präzedenzfall, mit dem die Finanzbehörden klare Signale an die gesamte Branche aussenden wollen.
Fakt ist: …