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Volkelt-Briefe

Koalitionsvertrag – die ausgehandelte Fassung …

Seit wei­ni­gen Stun­den kur­siert der ers­te Ent­wurf eines Koali­ti­ons­ver­tra­ges > Hier ankli­cken

Hier die für Unter­neh­men wich­ti­gen Punkte:

  1. Unter­neh­mens­nach­fol­ge: Ange­strebt wird eine Erb­schaft­steu­er­re­ge­lung, die bei Erhal­tung von Arbeits­plät­zen Steu­er­erleich­te­run­gen vorsieht
  2. Büro­kra­tie­ab­bau: elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Unter­neh­men und Ver­wal­tung. Ver­ein­fa­chun­gen bei den sta­tis­ti­schen Meldepflichten.
  3. Unter­neh­mens­grün­dun­gen: Aus­wei­tung der Grün­der­för­de­rung (auch aus der Arbeits­lo­sig­keit). Kla­re Rah­men­be­din­gun­gen für Crowd­fun­ding. Bes­se­re Bedin­gun­gen für Pri­vat Equity.
  4. Kam­mern und Pflicht­mit­glied­schaft: Dar­an wird sich nicht ändern. Even­tu­ell: Bei­trags­sen­kun­gen und mehr Leis­tun­gen für klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen.
  5. Hand­werk: Kei­ne Erleich­te­run­gen beim Zugang (Meis­ter­pri­vi­leg)
  6. Finan­zie­run­gen: Bekennt­nis zu erwei­ter­ten Mög­lich­kei­ten für die Mittelstands-Finanzierung.
  7. Mana­ger-Gehäl­ter: kei­ne Änderung