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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Finanzbehörden planen Stichproben

Offi­zi­ell will das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) mit dem Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Besteue­rungs­ver­fah­rens Erleich­te­run­gen ein­füh­ren, so wer­den z. B. die Abga­be­fris­ten für Steu­er­erklä­run­gen wie­der ver­län­gert und zwar zum 1.8. des Fol­ge­jah­res, bzw. zum 28.2 des über­nächs­ten Jah­res bei Aus­fer­ti­gung der Steu­er­erklä­rung durch einen Bera­ter. Aber: Gleich­zei­tig behal­ten sich die Finanz­be­hör­den stren­ge­re Auf­la­gen bei der Abga­be­pflicht schon bei kleins­ten Ver­ge­hen und gerin­gen Steu­er­nach­zah­lungs­be­trä­gen vor.

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