Offiziell will das Bundesfinanzministerium (BMF) mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Erleichterungen einführen, so werden z. B. die Abgabefristen für Steuererklärungen wieder verlängert und zwar zum 1.8. des Folgejahres, bzw. zum 28.2 des übernächsten Jahres bei Ausfertigung der Steuererklärung durch einen Berater. Aber: Gleichzeitig behalten sich die Finanzbehörden strengere Auflagen bei der Abgabepflicht schon bei kleinsten Vergehen und geringen Steuernachzahlungsbeträgen vor.
Beispiel: …