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Kurzfristige Beschäftigung | Die Grenzen für die Lohnsteuerpauschalierung (25 %) wurden jetzt angehoben: Danach darf der Durchschnittslohn je Arbeitstag in Zukunft 120 EUR und der durchschnittliche Stundenlohn nicht mehr als 15 EUR betragen (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz). | Das betrifft Aushilfen (Ferien, Kapazitätsauslastung), die Sie insgesamt nicht länger als 70 Arbeitstagen (oder 3 Monate) beschäftigen. |