In einem Vertragsverletzungsverfahren prüft die Europäische Kommission zur Zeit u. a. auch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hier insbesondere die sog. Mindestsätze für Beratungsleistungen. Diese entsprechen nicht den laut Dienstleistungsverordnung vorgeschriebenen Grundsätzen der Erforderlichkeit und auch nicht Verhältnismäßigkeit. Derzeit bereitet die Bundesregierung eine Stellungsnahme dazu vor (Quelle: Wirtschaftsprüferkammer, PM vom 20.8.2015).…