Zur Bewertung von Beteiligungen und von Unternehmen nach dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des sog. Preismodells für Kapitalgüter (CAPM) bzw. des Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags. Für Bewertungsstichtage Februar 2020 liegt dieser Basiszinssatz bei 0,200 % (zuletzt 2019: 0,00 %)