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Volkelt-Briefe

Haftung: Pflichtverletzung des GmbH-Geschäftsführers

Auch wenn fest­steht, dass der GmbH-Geschäfts­füh­rer pflicht­wid­rig Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge für sei­ne Mit­ar­bei­ter nicht abge­führt hat, trägt die kla­gen­de Ein­zugs­stel­le die Dar­le­gungs- und Beweis­last dafür, dass der Geschäfts­füh­rer vor­sätz­lich gehan­delt hat (BGH, Urteil vom 3.5.2016, II ZR 311/14). …

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Warum Sie auf Ihre Steuerunterlagen aufpassen sollten

Kön­nen Sie Rech­nun­gen wegen Ver­lust nicht mehr vor­le­gen, tra­gen Sie …