Auch wenn feststeht, dass der GmbH-Geschäftsführer pflichtwidrig Sozialversicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter nicht abgeführt hat, trägt die klagende Einzugsstelle die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Geschäftsführer vorsätzlich gehandelt hat (BGH, Urteil vom 3.5.2016, II ZR 311/14). …
Schlagwort: Beweislast
Können Sie Rechnungen wegen Verlust nicht mehr vorlegen, tragen Sie …