Ab 2020 müssen Sie alle Mitarbeiter nach inländischem Arbeitsrecht behandeln. Zentrales Motto: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit”. Das gilt für den (Mindest-) Lohn (ab dem 1. Tag) und für alle ansonsten vereinbarten tariflichen Verpflichtungen (ab 18 Monaten). Die Kosten für die Reise in das Land und für ihre Unterkunft dürfen nicht mehr von ihrem Lohn abgezogen werden, sondern müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Ausnahmen gelten nur noch für Lkw-Fahrer (Quelle: EU Parlament, Beschluss vom 28.5.2018).