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Volkelt-Briefe

WKD: Müssen alle Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche helle Arbeitskleidung tragen?

Damit Ver­schmut­zun­gen der Arbeits­klei­dung unmit­tel­bar erkenn­bar sind, müs­sen die Mit­ar­bei­ter in der Lebens­mit­tel­bran­che (z. B. The­ken­per­so­nal) hel­le Arbeits­klei­dung tra­gen. So hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin jetzt die Euro­pa­recht­li­che Lebens­mit­tel­hy­gie­ne-Ver­ord­nung inter­pre­tiert (VG Ber­lin, Urteil vom 24.3.2015, 14 K 344.11 u. a.). … 

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Anzug und Krawatte: Kein Werbungskostenzuschuss für Geschäftsführer

Ein ange­stell­ter Rechts­an­walt (wer sonst) bemüh­te die Finanz­ge­richts­bar­keit, um die Frage