Damit Verschmutzungen der Arbeitskleidung unmittelbar erkennbar sind, müssen die Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche (z. B. Thekenpersonal) helle Arbeitskleidung tragen. So hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt die Europarechtliche Lebensmittelhygiene-Verordnung interpretiert (VG Berlin, Urteil vom 24.3.2015, 14 K 344.11 u. a.). …
Schlagwort: Berufskleidung
Ein angestellter Rechtsanwalt (wer sonst) bemühte die Finanzgerichtsbarkeit, um die Frage