Bürokratiekosten |
Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) wird ab dem 1.1.2020 befristet bis zum Ende des Jahres 2022 um weitere 0,1 % auf 2,4 % mittels Rechtsverordnung (Beitragssatzverordnung) gesenkt. Wird das Kurzarbeitergeld verlängert gezahlt, kann das allerdings schnellen Handlungsbedarf seitens der BA notwendig machen. |
Kurzarbeitergeld für mittelgroße und kleinere Unternehmen: Prüfen Sie die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme (vgl. dazu Nr. 41/2019 |