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Volkelt-Briefe

Unternehmens-Nachfolge: Jetzt stehen die Erbschaftsteuer-Eckdaten für die Planung

Mit Datum vom 22.6.2017 haben die Finanz­be­hör­den (hier: Zustän­dig­keit der Bun­des­län­der) bun­des­weit die neu­en Vor­ga­ben zur Anwen­dung der geän­der­ten Vor­schrif­ten nach dem neu­en Erb­schaft­steu­er­ge­setz bekannt gege­ben. Im Ein­zel­nen sind das Vor­ga­ben zur Steu­er­be­frei­ung von begüns­tig­tem Betriebs­ver­mö­gen (§§ 13 a, 13b ErbStG), zum sog. Abschmel­zungs­mo­dell (§ 13c), zur Stun­dung der Erb­schaft­steu­er (§ 28) und zum Steu­er­erlass auf­grund einer Ver­schon­dungs­be­darfs­prü­fung (§ 28a). Damit sind alle wesent­li­chen Fra­gen zur Über­tra­gung von Betriebs­ver­mö­gen bzw. GmbH-Antei­len aus der Sicht der Finanz­ver­wal­tung geklärt. Unter­neh­mer haben damit jetzt eini­ger­ma­ßen Rechts­si­cher­heit und kön­nen ihre Nach­fol­ge­pla­nung unter rea­lis­ti­schen Eck­da­ten in Angriff nehmen.

Die wich­tigs­ten Eck­da­ten: