Mit Datum vom 22.6.2017 haben die Finanzbehörden (hier: Zuständigkeit der Bundesländer) bundesweit die neuen Vorgaben zur Anwendung der geänderten Vorschriften nach dem neuen Erbschaftsteuergesetz bekannt gegeben. Im Einzelnen sind das Vorgaben zur Steuerbefreiung von begünstigtem Betriebsvermögen (§§ 13 a, 13b ErbStG), zum sog. Abschmelzungsmodell (§ 13c), zur Stundung der Erbschaftsteuer (§ 28) und zum Steuererlass aufgrund einer Verschondungsbedarfsprüfung (§ 28a). Damit sind alle wesentlichen Fragen zur Übertragung von Betriebsvermögen bzw. GmbH-Anteilen aus der Sicht der Finanzverwaltung geklärt. Unternehmer haben damit jetzt einigermaßen Rechtssicherheit und können ihre Nachfolgeplanung unter realistischen Eckdaten in Angriff nehmen.
Die wichtigsten Eckdaten: …