Ob es um einen Unfall geht, beschädigte Ware oder verpasste Liefertermine: Wenn etwa schief läuft, wird ein Schuldiger gesucht. Lässt sich der nicht finden, wird der Geschäftsführer in die Haftung genommen. Organisationsverschulden heißt das juristische Zauberwort. In nicht wenigen Fällen – das belegen zahlreiche Urteile dazu – gelingt es tatsächlich, den Geschäftsführer auch persönlich in die Haftung zu nehmen. Was ist ein Organisationsverschulden? …