Darlehensverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen Herbst 2002 und dem 10.6.2010 abgeschlossen wurden, können noch bis zum 21.6.2016 rückabgewickelt werden. Das betrifft alle privaten Darlehensverträge aus dieser Zeit, also auch Darlehensverträge, die im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung abgeschlossen wurden. Hier lohnt es zu widersprechen, wenn hohe Zinsen vereinbart wurden und es noch einige Zeit bis zur Umschuldung dauert. Experten gehen davon aus, dass rund 80 % aller Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Allerdings sollten Sie sich darauf einstellen, dass die Bank den Widerspruch nicht einfach hinnimmt. …