Nach den Vorgaben aus den Koalitionsvereinbarungen ist die Etablierung des automatischen Informationsaustausches zwischen Deutschland und den Vertragsländern Voraussetzung für die Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinserträge (S. 69 Koalitionsvertrag). Nach Auskunft der Bundesregierung funktioniert dieser Informationsaustausch unterdessen (siehe dazu die nebenstehende Meldung). Im September 2018 werden erneut die Konten-Datensätze mit 102 Ländern abgeglichen. Damit ist der Weg frei für die Gesetzesvorlage zur Abschaffung der Abgeltungssteuer für Zinserträge. Das betrifft dann auch die Besteuerung der Zinsen, die Gesellschafter (-Geschäftsführer) für Darlehen an ihre GmbH (Gesellschafterdarlehen) erhalten. Die müssen dann wieder mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.