Zur Ermittlung des steuerlichen Wertes eines GmbH-Anteils, für den es keinen Markt- oder Börsenwert gibt, wird das vereinfachte Ertragswertverfahren angewandt. Der darin anzusetzende Basiszins für das Kapitalisierungsverfahren wird jährlich von der Bundesbank festgelegt und ist mit Datum zum 2.1.2019 auf 0,52 % festgelegt (BMF-Schreiben vom 9.1.2019,IV C 1 – S 1980–1/14/10001).
Das vereinfachte Ertragswertverfahren wird in der Praxis zur Ermittlung des Wertes von nicht notierten GmbH-Anteilen verwendet, um daraus die Bewertung für die Erbschaftsteuer abzuleiten. Das Verfahren ist auch in vielen Gesellschaftsverträgen zur Ermittlung der Abfindung für den ausscheidenden Gesellschafter vereinbart.