Für eine wirksame Kündigung genügt es, wenn Sie dem Mitarbeiter im Personalgespräch die Kündigung mündlich erklären und wenn der Gekündigte das Kündigungsschreiben entgegennimmt. Verweigert er das, genügt es, wenn Sie die Kündigung neben ihn auf den Tisch legen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.3.2015, 2 AZR 283/14). …