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Volkelt-Briefe

Bürokratie: Unternehmen müssen Arbeitszeiten lückenlos erfassen

Ein weit rei­chen­des, alle Unter­neh­men betref­fen­des Urteil mit unmit­tel­ba­ren Kos­ten­fol­gen kommt von Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH). Danach sol­len Unter­neh­men in Euro­pa – also auch in Deutsch­land – dazu ver­pflich­tet wer­den, die Arbeits­zei­ten der Mit­ar­bei­ter exakt zu doku­men­tie­ren. Fol­gen: Zum einen dürf­te das das Ende der sog. Ver­trau­ens­ar­beits­zeit sein, wie es in vie­len, auch grö­ße­ren Fir­men prak­ti­ziert wird. Das wird in vie­len Unter­neh­men aber auch zu wei­ter stei­gen­den Büro­kra­tie­kos­ten (hier: z. B. Außen­dienst, Home-Office, fle­xi­ble Arbeits­zei­ten) füh­ren. Für die Umset­zung in natio­na­les (deut­sches) Recht gibt es einen klei­nen Gestal­tungs­spiel­raum. Danach heißt es im Urteil: „Es oblie­ge den Mit­glied­staa­ten, die kon­kre­ten Moda­li­tä­ten zur Umset­zung eines sol­chen Sys­tems, ins­be­son­de­re der von ihm anzu­neh­men­den Form, zu bestim­men und dabei gege­be­nen­falls den Beson­der­hei­ten des jewei­li­gen Tätig­keits­be­reichs oder Eigen­hei­ten, sogar der Grö­ße, bestimm­ter Unter­neh­men Rech­nung zu tra­gen”. Hier kommt es also auf die Mehr­heits­ver­hält­nis­se im dann gewähl­ten Bun­des­tag an (EuGH, Urteil v. 14.5.2019, C‑55/18).