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Volkelt-Briefe

Arbeitsmodelle: Home-Office hat eine Versicherungslücke

Wenn Sie Mit­ar­bei­tern die Mög­lich­keit für eine Home-Office-Tätig­keit geben, müs­sen Sie ein Urteil des Bun­des­so­zi­al­ge­richts (BSG) ken­nen. Danach gilt: Ver­un­glückt ein Arbeit­neh­mer wäh­rend der Arbeit in sei­nem Home-Office (hier: Trep­pen­sturz beim Holen eines Getränks), dann ist das …