Wenn Sie Mitarbeitern die Möglichkeit für eine Home-Office-Tätigkeit geben, müssen Sie ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) kennen. Danach gilt: Verunglückt ein Arbeitnehmer während der Arbeit in seinem Home-Office (hier: Treppensturz beim Holen eines Getränks), dann ist das …