Als Geschäftsführer haften Sie für die Sozialbeiträge – also für den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerbeitrag zur Pflichtversicherung. Und zwar u. U. mit Ihrem Privatvermögen, wenn Sie gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen (hier: § 266 StGB). Frage eines Geschäftsführer-Kollegen: „Gilt das auch für die Beitragszahlung in eine freiwillige oder private Krankenversicherung eines Arbeitnehmers?“. …