Anfangs des Monats haben sich die Finanzminister des Bundes und der Länder auf die Eckpunkte zur rechtlichen Ausgestaltung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen verständigt. Was bedeutet das für Ihre persönliche steuerlichen Dispositionen und die Ihrer GmbH? Nach Einschätzung der Bundessteuerberaterkammer werden damit Berater oder Steuerpflichtige dazu verpflichten, alle geplanten legalen Steuergestaltungen von sich aus an das Finanzamt zu melden. Das soll gelten für alle Steuersachen im Zusammenhang mit den Ertragssteuern (ESt, KSt, GewSt), der Erbschafts- und Schenkungssteuer und der Grunderwerbsteuer.
Im Klartext: …