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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer in 2 Firmen: Falsche Gehalts-Buchung kostet SIE Straf-Steuer

Ist der Geschäfts­füh­rer der GmbH zugleich auch als Geschäfts­füh­rer einer Ein­zel­fir­ma tätig, muss das Gehalt kor­rekt ver­bucht wer­den. Das Gehalt als GmbH-Geschäfts­füh­rer ist eine Betriebs­aus­ga­be, für die Lohn­steu­er gezahlt wer­den muss. Das Gehalt als Geschäfts­füh­rer der Ein­zel­fir­ma ist steu­er­lich Gewinn aus dem Gewer­be­be­trieb. Die­se wird im Rah­men der Ein­kom­men­steu­er ver­an­lagt bzw. mit ent­spre­chen­den Vor­aus­zah­lun­gen belas­tet. Pro­ble­me mit den Finanz­be­hör­den sind vor­pro­gram­miert, wenn der Geschäfts­füh­rer der Ein­zel­fir­ma von der GmbH bezahlt wird. …