Ist der Geschäftsführer der GmbH zugleich auch als Geschäftsführer einer Einzelfirma tätig, muss das Gehalt korrekt verbucht werden. Das Gehalt als GmbH-Geschäftsführer ist eine Betriebsausgabe, für die Lohnsteuer gezahlt werden muss. Das Gehalt als Geschäftsführer der Einzelfirma ist steuerlich Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Diese wird im Rahmen der Einkommensteuer veranlagt bzw. mit entsprechenden Vorauszahlungen belastet. Probleme mit den Finanzbehörden sind vorprogrammiert, wenn der Geschäftsführer der Einzelfirma von der GmbH bezahlt wird. …