Das Arbeitsgericht Berlin hat jetzt nochmals offiziell festgestellt, dass der freie Mitarbeiter, der die gleiche Tätigkeit erbringt, wie sie der im Unternehmen angestellte Mitarbeiter verrichtet, keinen …
Das Arbeitsgericht Berlin hat jetzt nochmals offiziell festgestellt, dass der freie Mitarbeiter, der die gleiche Tätigkeit erbringt, wie sie der im Unternehmen angestellte Mitarbeiter verrichtet, keinen …