Weil sich der geschäftsführende Vorstand unterbezahlt fühlte, klagte er vor dem Sozialgericht auf „angemessene“ Vergütung. Interessant: Die Frage der Angemessenheit ist in erster Linie eine steuerliches Problem. In diesem Fall wollte der betroffene Geschäftsleiter eine Gehaltserhöhung gerichtlich durchsetzen. Dazu das Landessozialgericht Baden-Württemberg: Zum Gehaltsvergleich muss …