Auch wenn Sie als Geschäftsführer in der wirtschaftlichen Krise der GmbH bereits innerhalb der Dreiwochen-Frist korrekt Insolvenzantrag gestellt haben, dürfen Sie anschließend nicht einfach Ihr Amt niederlegen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.11.2014, 20 W 317/11, rechtskräftig). …